Sehr geehrte Bewerber*innen,
Es freut uns mitteilen zu können das wir seit dem Dezember 2023 ein eigetragener Verein sind, welches uns unserem Ziel deutlich näher bringt Cannabis Legal zu vertreiben.
Jedoch ist es auf aktueller Gesetzeslagen uns noch nicht möglich Cannabis anzubauen. Der Startpunkt verschiebt sich leider immer mehr nach hinten (Aktuell festgelegt auf den 01.Juli.2023). Sobald wir nähere Informationen haben geben wir dir bescheid.
Antwortet bitte auf diese Email wenn ihr noch Interesse habt, diese Personen bezogenen Daten sind erforderlich für die Warteliste, dass wäre der Vor- Nachname, Geburtstag und eure Staatsangehörigkeit.
Mfg euer CSC Heinsberg e.V.
Beitragsordnung
Vom Cannabis-Social-Club-Heinsberg
§ 1
Jedes Vereinsmitglied hat ein monat-/jährlichen Mitgliedbeitrag zu zahlen. Gründungsmitglieder sind beitragsfrei.
§ 2
Beitragsfrei sind ebenso die Angestellten im Verein.
§ 3
Die Mitgliedschaftsdauer beträgt mindestens 3 Monate.
§ 4
Mitglieder erteilen dem Verein zum Zwecke der Einziehung der Beiträge ein SEPA Lastschriftmandat, richtet einen Dauerauftrag ein, überweisen auf das vom Vorstand benannte Konto oder bezahlen bei dem/der Schatzmeister/-in in BAR. Eingegangene Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert.
§ 5
Der Monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Konsum Mitglied 15 €
Vollwertiges Mitglied 25 €
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Konsum Mitglied 130 €
Vollwertiges Mitglied 250 €
§ 7
Pro Abgegebenen Gramm werden 6-9 €/Pro Gramm Entgelt genommen.
§ 8
Der Mitgliedsbeitrag - entsprechend § 1/4 -ist jeden Monat fällig. Der Jährliche Mitgliedsbeitrag - entsprechend § 1/4 -ist jedes Jahr fällig.
§ 9
Hat ein Mitglied seinen Jahresbeitrag bis 01.02. des Kalenderjahres nicht entrichtet, wird es vom Vorstand abgemahnt. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung des Jahresbeitrags, informiert der Vorstand das Mitglied über drohenden Ausschluss wegen Beitragssäumigkeit. Erfolgt auch dann keine Zahlung, schließt der Vorstand das Mitglied nach angemessener Zeit aus. Über den Ausschluss von Mitgliedern wegen Beitragssäumigkeit informiert der Vorstand die folgende Mitgliederversammlung. Auszuschließende Mitglieder dürfen ihren Ausschluss auf der folgenden Mitgliederversammlung anfechten, sofern sie bis dahin fehlende Beiträge entrichtet haben.
§ 10
Änderungen der Kontonummer des Mitglieds oder Wechsel des Geldinstituts ohne Unterrichtung des Vereins verursachen Rückbelastungen vom Einzugsbeträgen. Für die der Verein Bankgebühren bis zu 10 Euro und daneben noch eigene Emittlungs- und Portokosten zu zahlen hat.