Beitragsordnung
Vom Cannabis-Social-Club-Heinsberg
§ 1
Jedes Vereinsmitglied hat ein monat-/jährlichen Mitgliedbeitrag zu zahlen. Gründungsmitglieder sind beitragsfrei.
§ 2
Beitragsfrei sind ebenso die Angestellten im Verein.
§ 3
Die Mitgliedschaftsdauer beträgt mindestens 3 Monate.
§ 4
Mitglieder erteilen dem Verein zum Zwecke der Einziehung der Beiträge ein SEPA Lastschriftmandat, richtet einen Dauerauftrag ein, überweisen auf das vom Vorstand benannte Konto oder bezahlen bei dem/der Schatzmeister/-in in BAR. Eingegangene Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert.
§ 5
Der Monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Konsum Mitglied 15 €
Vollwertiges Mitglied 25 €
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Konsum Mitglied 150 €
Vollwertiges Mitglied 250 €
§ 7
Pro Abgegebenen Gramm werden 6-9 €/Pro Gramm Entgelt genommen.
§ 8
Der Mitgliedsbeitrag - entsprechend § 1/4 -ist jeden Monat fällig. Der Jährliche Mitgliedsbeitrag - entsprechend § 1/4 -ist jedes Jahr fällig.
§ 9
Hat ein Mitglied seinen Jahresbeitrag bis 01.02. des Kalenderjahres nicht entrichtet, wird es vom Vorstand abgemahnt. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung des Jahresbeitrags, informiert der Vorstand das Mitglied über drohenden Ausschluss wegen Beitragssäumigkeit. Erfolgt auch dann keine Zahlung, schließt der Vorstand das Mitglied nach angemessener Zeit aus. Über den Ausschluss von Mitgliedern wegen Beitragssäumigkeit informiert der Vorstand die folgende Mitgliederversammlung. Auszuschließende Mitglieder dürfen ihren Ausschluss auf der folgenden Mitgliederversammlung anfechten, sofern sie bis dahin fehlende Beiträge entrichtet haben.
§ 10
Änderungen der Kontonummer des Mitglieds oder Wechsel des Geldinstituts ohne Unterrichtung des Vereins verursachen Rückbelastungen vom Einzugsbeträgen. Für die der Verein Bankgebühren bis zu 10 Euro und daneben noch eigene Emittlungs- und Portokosten zu zahlen hat.