Beitragsordnung
§1
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich oder jährlich erhoben.
§2
Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand.
§3
Mitglieder erteilen dem Verein zum Zwecke der Einziehung der Beiträge ein SEPA-Lastschriftmandat.
§4
Der Beitrag für eine Monatsgliedschaft beträgt:
10 Euro, für mindestens 3 Monate.
Der Beitrag für eine Jahresmitgliedschaft beträgt:
99,00 Euro
zuzüglich einer Aufnahmegebühr von:
70,00 Euro
§5
Hat ein Mitglied seinen Jahresbeitrag zum Datum der fälligkeit nicht entrichtet, wird es vom Vorstand abgemahnt. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung des Jahresbeitrags, informiert der Vorstand das Mitglied über drohenden Ausschluss wegen Beitragssäumigkeit. Erfolgt auch dann keine Zahlung, schließt der Vorstand das Mitglied nach angemessener Zeit aus. Die bis dahin dem Verein entstandenen Kosten werden dem Mitglied auferlegt?
§6
Diese Beitragsordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Entsprechende Anträge können von Mitgliedern beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Sie sind mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu versenden.